Hallenöffnung frühestens am 22. März

von Olaf Hinzmann (Kommentare: 0)

Schleswig-Holstein trägt die in der gestrigen Konferenz der Bundeskanzlerin mit den Länderchefs gefassten Beschlüsse weitestgehend mit. Lockerungen für den Sport werden in Aussicht gestellt, stehen aber unter dem Vorbehalt zumindest stabiler Inzidenzwerte.

Die kommenden Maßnahmen wurden in einem Fünf-Stufen-Plan zusammengefasst, der im Wesentlichen folgendes enthält:

Stufe 1 (Status Quo): Es sind nur Treffen des eigenen Hausstands mit einer weiteren Person erlaubt. Sport ist in geschlossenen Räumen allein, mit dem eigenen Hausstand oder einer weiteren Person gestattet.

Stufe 2 (ab 8. März): Ab kommender Woche (8. März) sind Treffen des eigenen Haushalts mit einem weiteren Haushalt möglich, wobei – Kinder bis 14 Jahren ausgenommen – die Personenzahl von fünf nicht überschritten werden darf. Für den Sport sind keine weiteren Lockerungen vorgesehen.

Stufe 3 (frühestens ab 8. März): Bei einer stabilen 7-Tage-Inzidenz unter 50 dürfen Museen, Galerien, Zoos sowie weite Teile des Einzelhandels unter Auflagen öffnen. Maximal 10 Personen dürfen an der frischen Luft kontaktfrei gemeinsam Sport treiben.

Liegt die Inzidenz an drei aufeinander folgenden Tagen über 50 und/oder stabil unter 100, können in Museen, Galerien, Zoos sowie im Einzelhandel Termine zum Besuch bzw. Einkauf vergeben werden. Maximal 5 Personen aus zwei Haushalten dürfen draußen gemeinsam Sport treiben.

Unabhängig von der Inzidenz ist bei Kindern bis 14 Jahren in der Stufe 3 der Sport an der frischen Luft in einer Gruppenstärke von bis zu 20 erlaubt.

Stufe 4 (frühestens ab 22. März): Wenn sich die 7-Tage-Inzidenz in der Stufe 3 mindestens 14 Tage nicht verschlechtert hat und stabil unter 50 liegt, dürfen Außengastronomie, Theater, Konzert- und Opernhäuser sowie Kinos öffnen. Draußen ist Kontaktsport, in der Halle nur kontaktfreier Sport, zu dem bekanntlich auch Tischtennis zählt, erlaubt.

Liegt die 7-Tage-Inzidenz an drei aufeinander folgenden Tagen über 50 oder bei sinkender Tendenz unter 100, ist für die oben genannten Aktivitäten ein tagesaktueller negativer Covid-19-Test nötig.

Stufe 5 (frühestens ab 5. April): Sofern sich die 7-Tage-Inzidenz in der 4. Stufe 14 Tage lang nicht verschlechtert hat, sind bei einem Inzidenzwert unter 50 Freizeitveranstaltungen an der frischen Luft mit bis zu 50 Teilnehmern sowie der Kontaktsport in der Halle erlaubt.

Liegt die Inzidenz an drei aufeinander folgenden Tagen über 50 oder stabil bzw. sinkend unter 100, tritt im Einzelhandel eine Kundenbegrenzung in Kraft. In der Halle ist dann nur noch kontaktfreier Sport, draußen auch Kontaktsport erlaubt.

Notbremse: Die Lockerungen der Stufen 3 bis 5 werden unverzüglich zurückgenommen, wenn die 7-Tage-Inzidenz an drei aufeinander folgenden Tagen über 100 liegt. Dann gelten ab dem kommenden Werktag wieder die bis zum 7. März gültigen Regelungen.

 

Ministerpräsident Daniel Günther hat in einer ersten Stellungnahme angekündigt, dass die Lockerungen landesweit gleichförmig umgesetzt werden sollen. Das bedeutet, dass sich auch Kreise mit einer dauerhaft niedrigen Inzidenz von unter 50 am Schleswig-Holsteinischen Durchschnittswert orientieren müssen.

Bereits für den heutigen Donnerstag sind weitere Konkretisierungen hinsichtlich des Einzelhandels angekündigt.

 

Was bedeuten die aktuellen Beschlüsse konkret für den Tischtennissport in Schönkirchen?

  1. Die Halle darf frühestens am 22. März öffnen, wenn die landesweite 7-Tage-Inzidenz ab 8. März, also 14 Tage, dauerhaft unter 50 liegt. Aktuell (3. März) beträgt der Wert 47,7 bei leicht sinkender Tendenz.
  2. Steigt der Inzidenzwert nach dem 8. März an einem Tag über 50, beginnt die Zählung der 14 Tage, an denen die Inzidenz unter 50 liegen muss, von neuem. Die Halle darf entsprechend erst zu einem späteren Zeitpunkt geöffnet werden.
  3. Wurde das Ziel einer 14-tägigen dauerhaft unter 50 liegenden Inzidenz einmal erreicht und die Halle für den Tischtennissport geöffnet, gelten folgende Abstufungen:
    1.   Bleibt der Inzidenzwert unter 50 oder steigt an maximal zwei aufeinander folgenden Tagen über 50, um dann wieder darunter zu fallen, gibt es keine Einschränkungen.
    2.   Steigt der Inzidenzwert an drei aufeinander folgenden Tagen über 50, ist ein tagesaktueller negativer Corona-Test erforderlich, um am Training teilzunehmen.
    3.   Steigt der Inzidenzwert über 100, wird das Training bis auf weiteres eingestellt. Es darf erst wieder aufgenommen werden, wenn die Inzidenz mit sinkender Tendenz unter 100 fällt. So lange der Inzidenzwert über 50 liegt, ist ein tagesaktueller negativer Corona-Test erforderlich.

Selbstverständlich gelten auch nach einer Öffnung der Halle für den Tischtennissport die Abstands- und Hygieneregeln sowie die Protokollierung der Anwesenheit für die Kontaktnachverfolgung. Inwieweit es hier zu Anpassungen, z. B. durch eine elektronische Lösung (e. g. luca App) kommt, kann aus heutiger Sicht noch nicht beantwortet werden.

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